Mitgliedschaft

Ermäßigte

66 / Jahr
  • Jugendliche bis 18 Jahre
  • Student*innen bis 23 Jahre
  • Schüler*innen
  • nicht aktiv spielende Erwachsene

Erwachsene

96 / Jahr
  • aktiv spielende Erwachsene

Familien

144 / Jahr
  • Familien

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Verlust der Mitgliedschaft

§ 3 VERLUST DER MITGLIEDSCHAFT

  1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
  2. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig.
  3. Ein Mitglied kann, nach vorheriger Anhörung, vom geschäftsführenden Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden:
    1. wegen Nichterfüllung satzungsmäßiger Verpflichtungen oder Missachtung von Anordnungen der Organe des Vereins,
    2. wegen Nichtzahlung von Beiträgen trotz Mahnung,
    3. wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens,
    4. wegen unehrenhafter Handlungen.